Die Landeskarten im Massstab 1:25'000 stellen das Mindestmass dar, detailliertere Planungsgrundlagen der Kantone sind erlaubt. Aus der Kann-Formulierung des BAFU wird eine Empfehlung zum Beizug kantonaler Planungsgrundlagen abgeleitet (Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässerraums in der Schweiz, herausgegeben von der Bau- und Planungsdirektorenkonferenz, der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektorinnen und -direktoren und den Bundesämtern für Umwelt, für Raumentwicklung und für Landwirtschaft, Juni 2019 [im Folgenden Arbeitshilfe GWR]). Diese Auslegung geht sehr weit.