Dies ist in einem gewissen Mass als unvermeidlich hinzunehmen. Es gibt keinen Anspruch darauf, von jedem Ort zu gleichen Bedingungen an jeden anderen Ort gelangen zu können (ZBl 2000 S. 371 E. 3b/bb). Es kann dem Gemeinwesen auch nicht verwehrt sein, Massnahmen zu treffen, die zur 19 - 29 Geschäftsbericht 2021 –Verwaltungsentscheide