6.1. Viele Rekurrentinnen und Rekurrenten machten ohne nähere Begründung geltend, die Betriebe im Dorfkern würden gefährdet und Arbeitsplätze gingen verloren. (…) 6.2. Diese Rekurrentinnen und Rekurrenten erblicken in der versuchsweisen Verkehrsanordnung sinngemäss eine Einschränkung in ihrer Wirtschaftsfreiheit, da die Zufahrt zu den Betrieben und Gebäuden für Kundinnen und Kunden erschwert werde. Sie gehen wegen dem Erschwernis von Umsatzeinbussen aus und orten darin eine Gefährdung der Existenz der Betriebe.