Vor dem Rathaus kreuzt die Nord-Süd-Durchfahrt die Hauptgasse, die östlich und westlich dieser Kreuzung bereits ohne die strittige Verkehrsanordnung als Fussgängerzone signalisiert ist (…). Dieser Umstand führt, wie die Vorinstanz in ihren Vernehmlassungen darlegte, während der touristisch stark frequentierten Perioden zu Konfliktsituationen, da Fussgängerinnen und Fussgänger den Querverkehr störten und sich durch ihn gestört fühlten. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit, welche die Vorinstanz nach ihren Beschwerdevernehmlassungen anstrebt, steht unzweifelhaft im öffentlichen Interesse.