Eine davon bestand darin, dass die Poststrasse ab dem Schloss Richtung Schmäuslemarkt täglich zwischen 11.00 Uhr und 17.00 Uhr als Fussgängerzone gilt und ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge, Motorräder und Motorfahrräder besteht. Mehrere Unternehmen und Einzelpersonen, die im Dorfzentrum Geschäfte betreiben oder Geschäftsräumlichkeiten vermieten, haben die Verkehrsanordnung mit Rekurs angefochten und deren Aufhebung beantragt.