4. Versuchsweise Beschränkung der Durchfahrt durch den Dorfkern Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement hatte am 11. März 2021 für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober 2021 versuchsweise Verkehrsanordnungen für die Durchfahrt durch den Dorfkern von Appenzell verfügt. Eine davon bestand darin, dass die Poststrasse ab dem Schloss Richtung Schmäuslemarkt täglich zwischen 11.00 Uhr und 17.00 Uhr als Fussgängerzone gilt und ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge, Motorräder und Motorfahrräder besteht.