3. Einräumung eines Notwegs Vor einigen Jahren wurden im Rahmen einer Teilung eines grossen Grundstücks acht kleinere Grundstücke ausgeschieden und im Grundbuch eingetragen. Auf zwei dieser Grundstücke erstellten zwei separate Eigentümerschaften ein Zweifamilienhaus. Die Eigentümerschaft des hinterliegenden Hausteils muss über die Parzelle des davorliegenden Hauses fahren, um auf die Quartierstrasse zu gelangen. Da seit jeher unbestritten war, dass dies so möglich sein soll, wurde auf die Errichtung eines Fahr- und Fusswegrechts zugunsten des hinterliegenden Grundstücks und zulasten des davorliegenden Grundstücks verzichtet.