Auch aus dem ISOS ergeben sich keine Hinweise, dass gerade die Dachlandschaft besonders geschützt sein soll. Im Abschnitt über das geschützte Gebiet im Inventar («Der historische Ortskern», ISOS Ortsbilder von nationaler Bedeutung Kanton Appenzell A.Rh. und I.Rh., Bundesamt für Kultur, 2007, S. 244 bis S. 246) sind keinerlei Anhaltspunkte vorhanden, nach denen auf die Dachlandschaft ein besonderes Augenmerk zu richten wäre. Es kann entgegen den Behauptungen der Rekurrentin nicht wegen der strittigen Photovoltaikanlage von einer wesentlichen Beeinträchtigung des geschützten Gebiets Dorfkern Appenzell gesprochen werden. Der Rekurs ist damit abzuweisen.