Die in jenem Fall durch das ISOS geschützte Siedlung zeichnete sich durch eine Dachlandschaft mit erdfarbenen Ziegeldächern aus, indem die geplante dunkle Photovoltaikanlage einen auffälligen Fremdkörper darstellte, der das geschützte einheitliche Erscheinungsbild der Siedlung wesentlich beeinträchtigte. Inwiefern sich das Anbringen einer Photovoltaikanlage auf einem Haus in einer relativ lebhaften Dachlandschaft, wie sie in Appenzell besteht, erheblich nachteilig auswirken soll, ist nicht erkennbar. Auch aus dem ISOS ergeben sich keine Hinweise, dass gerade die Dachlandschaft besonders geschützt sein soll.