Sie sei gut gemeint, wirke sich aber nur positiv aus, wenn das betroffene Objekt mit einer dunklen Dachhaut versehen sei. Das strittige Dach wie auch die Dächer der benachbarten Bauten seien mit ziemlich hellen, roten Ziegeln eingedeckt. Dunkle Paneele stünden in scharfem Kontrast zum fraglichen Dach und der umgehenden Dachlandschaft. Es sei also gerechtfertigt, von einer wesentlichen Beeinträchtigung zu sprechen. 11 - 29 Geschäftsbericht 2021 –Verwaltungsentscheide (…)