kern von Appenzell vom Zusammenspiel vieler kleiner Teilflächen und den sich mit Alter und Witterung verändernden Tonziegeln lebt. Mit der geplanten Photovoltaikanlage wird daher, anders als im Fall, welchen das Bundesgericht zu beurteilen hatte, nicht ein einheitliches Bild gestört. Auch aus dem von ihr zitierten Bundesgerichtsentscheid kann die Rekurrentin daher nichts für sich ableiten. 5.7. (…)