Währendem es im Bundesgerichtsentscheid um ein ISOS-Gebiet ging, in welchem das einheitliche Erscheinungsbild der Siedlung geschützt war, und die dunkle Solaranlage deswegen abgelehnt wurde, weil sie auf einem der einheitlich erdfarbenen Ziegeldächer einen auffälligen Fremdkörper dargestellt hätte, zeichnet sich der Dorfkern von Appenzell gerade nicht durch eine einheitliche Dachlandschaft aus, sondern durch eine lebhafte Struktur. Die Fachkommission Denkmalpflege wies denn auch in ihrer Stellungnahme vom 22. September 2020 selber daraufhin, dass die Dächerlandschaft im Dorf-