Währendem es im Bundesgerichtsentscheid um ein ISOS-Gebiet ging, in welchem das einheitliche Erscheinungsbild der Siedlung geschützt war, und die dunkle Solaranlage deswegen abgelehnt wurde, weil sie auf einem der einheitlich erdfarbenen Ziegeldächer einen auffälligen Fremdkörper dargestellt hätte, zeichnet sich der Dorfkern von Appenzell gerade nicht durch eine einheitliche Dachlandschaft aus, sondern durch eine lebhafte Struktur.