In diesen Erwägungen führte das Bundesgericht aus, nach seiner Praxis sei die Schwere der Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals des ISOS im Einzelfall anhand der entsprechenden Schutzziele zu beurteilen. Eine wesentliche Beeinträchtigung liege vor, wenn eine Solaranlage das Schutzobjekt in jenen Bereichen, die es einzigartig oder cha- 10 - 29 Geschäftsbericht 2021 –Verwaltungsentscheide