5.4. Die Fachkommission Denkmalpflege führte sinngemäss und im Wesentlichen aus, das Erhaltungsziel A des ISOS sehe vor, dass alle Bauten und Anlageteile integral zu erhal- 9 - 29 Geschäftsbericht 2021 –Verwaltungsentscheide ten und störende Eingriffe zu vermeiden seien. Die Dächerlandschaft sei als wesentlicher Bauteil zu bezeichnen und somit in ihrem Bestand zu erhalten. Die grossflächige, dunkle und homogene Oberfläche einer Photovoltaikanlage stehe der kleinteiligen Verspieltheit der Dächerlandschaft als deutlicher Störfaktor entgegen.