Das Baugrundstück liegt in der Ortsbildschutzzone Integral. Mit Ortsbildschutzzonen können besonders schöne und historisch bedeutsame Gebäude, Freiräume, Gebäudegruppen, Strassenzüge, Siedlungsteile oder Siedlungen überlagert werden (Art. 40 BauG). Der Schutz ist in einem Reglement festzulegen (Art. 8 Abs. 1 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 13. März 1989, VNH, GS 450.010). In der Ortsbildschutzzone Integral von Appenzell sind nach dem Baureglement der Feuerschaugemeinde vom 15. April 2016 (BauR) alle Bauten mit besonderer Sorgfalt zu gestalten und sehr gut ins Orts- und Strassenbild einzupassen.