Mit dem Erlass des neuen Baugesetzes am 29. April 2012 hat der Gesetzgeber die Baukultur stärken und einen Paradigmenwechsel vom Verunstaltungsgebot, das bis zur Revision galt, zu einem Gestaltungsgebot einführen wollen (Landsgemeindemandat 2012, S. 152; Ziff. 2.2). Es genügt daher nicht, wenn eine Baute oder ein Umbau keine Verunstaltung bringt.