Mit der angefochtenen Bewilligung wird demnach keine Bundesaufgabe vollzogen. Dass das Baugrundstück zu einem Gebiet gehört, das im ISOS aufgeführt ist, bedeutet daher nicht, dass die im ISOS definierten Erhaltungsziele unmittelbar anwendbar wären. Daran würde sich selbst dann nichts ändern, wenn das Gebäude, auf dem die Photovoltaikanlage geplant ist, als Einzelobjekt im ISOS aufgeführt wäre (Bundesgerichtsurteil 1C_700/2013, E. 2.4, wonach auch die Aufnahme eines Gebäudes ins ISOS als Einzelobjekt noch nicht bedeutet, dass die angefochtene Verfügung in