Für Gebiete mit dem Erhaltungsziel A gilt: «Erhalten der Substanz. Alle Bauten, Anlageteile und Freiräume integral erhalten, störende Eingriffe beseitigen» (Erläuterungen zum ISOS, S. 1, https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/baukultur/isos-und-ortsbildschutz/ortsbildaufnahmen.html, besucht am 21. April 2021). Als Einzelobjekt ist das Gebäude, auf dem die strittige Photovoltaikanlage erstellt werden soll, nicht im ISOS aufgeführt.