Das erste Baugesuch habe diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Zusicherung der Vorinstanz, dass es in einfacher Ausführung bewilligt würde, habe den Rekursgegner nicht nur ermutigt, ein neues Baugesuch einzureichen, sondern er habe sich auch entschieden, das Bauernhaus zu kaufen. Der Rekursgegner habe damit erhebliche Dispositionen getroffen.