5.4. Eine Auskunft begründet schutzwürdiges Vertrauen aber nur, wenn sie vorbehaltlos erteilt worden ist. Nicht schutzwürdig ist das Vertrauen in eine Auskunft, wenn die Behörde wenigstens dem Sinn nach klar zum Ausdruck bringt, dass sie sich nicht festlegen will (Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Aufl. 2020, Rz 682). In ihrer Eingabe vom 9. April 2021 rügte die Rekurrentin, dass die fragliche Auskunft von Vorbehalten durchtränkt sei. Im E-Mail sei sie (fett hervorgehoben) als «unpräjudizierlich» bezeichnet worden. Es sei betont worden, dass die kantonalen Bauvorschriften