Das Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 3. Januar 2020 ist folglich abzuweisen und auf die Beschwerde ist nicht einzutreten. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Kommission für Entscheide in Strafsachen, Entscheid KSE 4-2020 vom 26. Juni 2020 69 - 69