Gerade als Anwältin sei auch der Beschwerdeführerin bekannt, dass Behörden mit anwaltlich vertretenen Parteien nur bei besonderem Anlass direkt kommunizierten. So könne es nicht angehen, dass sich die Staatsanwaltschaft über deren Anwalt hinwegsetzen und einer von drei Parteien quasi mündlich einen Entscheid eröffnen sollte, wiederum verbunden mit einer vorwerfbaren Ungleichbehandlung der Parteien, auch hinsichtlich des Fristenbeginns. Dem Staatsanwalt ein krass treuwidriges Verhalten vorzuwerfen, schiesse mithin weit über das Ziel hinaus.