Beim vorliegenden Verfahren handle es sich um eine Gegenanzeige. Es entspreche der üblichen Vorgehensweise, dass Rechtsanwälte, welche selbst Partei in einem Verfahren seien, sich dabei von einem Kollegen vertreten liessen, die Selbstvertretung sei lange Zeit sogar standesrechtlich verboten gewesen. Es liege folglich ein Fall der «notwendigen Vertretung» vor.