5.2. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer macht geltend, anlässlich eines Telefonats vom 4. März 2020 habe Rechtsanwältin C. festgestellt, dass die dem vormaligen Rechtsvertreter zugestellte Verfügung den Beschwerdeführern nicht zur Kenntnis gebracht worden sei. Gleichentags sei der vormalige Rechtsvertreter von den Beschwerdeführern kontaktiert worden und dieser habe feststellen müssen, dass die Einstel- 63 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang