1. Die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. stellte mit Verfügung vom 3. Januar 2020 das Strafverfahren gegen A. wegen Verleumdung im Sinne von Art. 174 Ziff. 1 StGB und falscher Anschuldigung im Sinne von Art. 303 Ziff. 1 StGB ein. Diese Verfügung wurde am 6. Januar 2020 dem damaligen Rechtsvertreter der Rechtsanwälte B., C. und D. zugestellt. 2. Der Vertreter der Rechtsanwälte B., C. und D. (folgend: Beschwerdeführer) reichte am 16. März 2020 Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 3. Januar 2020 bei der kantonsgerichtlichen Kommission für Entscheide in Strafsachen ein.