Innerhalb des Gebäudes würden keine unterschiedlichen Bewirtschaftungsregeln gelten. Ein allfälliger Ausbau/Erweiterung im Hausteil S2 müsste jedoch gemäss Schutzzonenreglement allenfalls anders (strenger) beurteilt werden, als ein Ausbau im Hausteil S3. Die Quelle Nr. w. sei mit der durch das Gebäude verlaufenden Grenze genügend geschützt. Es würden keine unterschiedlichen Bewirtschaftungsregeln gelten. Aus hydrogeologischer Sicht sei die Quelle Nr. w. definitiv nicht genügend geschützt, wenn die Grenze zwischen den Zonen S2 und S3 entlang der grünen Linie gezogen werde.