Für bestehende Jauchegruben in der Zone S2 und S3 würden gemäss Schutzzonenregelement die gleichen Voraussetzungen gelten. Die Jauchegruben müssten periodisch auf die Dichtheit geprüft werden. Undichte Jauchegruben müssten saniert werden und mit einer Leckerkennung versehen werden. In der Vollzugshilfe “Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft”, 2011, herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt und dem Bundesamt für Landwirtschaft, seien Bespiele für die Sanierung von Jauchegruben skizziert. Innerhalb des Gebäudes würden keine unterschiedlichen Bewirtschaftungsregeln gelten.