Die praktische Umgrenzung müsse die hydrogeologische Umgrenzung umhüllen und orientiere sich an im Feld nachvollziehbaren Punkten wie Hausecken, Wälder, Strassen, Grenzpunkten usw. Undefinierte Eckpunkte müssten im Plan mit den Koordinaten beschriftet und allenfalls im Feld markiert werden. Die Quelle Nr. w. sei mit der praktischen Umgrenzung trotz der damit in der Zone S3 liegenden Jauchegrube im östlichen Bereich des Gebäudes genügend geschützt. Für bestehende Jauchegruben in der Zone S2 und S3 würden gemäss Schutzzonenregelement die gleichen Voraussetzungen gelten.