Mit den Färbversuchen seien eine allgemeine Fliessrichtung von West nach Ost festgestellt worden. Auf die von der Standeskommission am 20. Dezember 2018 gestellten Fragen antwortete es wie folgt: Die Linienwahl der Grenze zwischen Zone S2 und S3 sei dahingehend getroffen worden, als dass die feinere gestrichelte blaue Linie die hydrogeologische Umgrenzung markiere, die aufgrund der geologischen Karten, den Färbversuchen sowie den örtlichen geografischen Begebenheiten dimensioniert worden sei.