Das Geologiebüro D. AG führte in seiner Stellungnahme vom 17. Januar 2019 aus, in der Wegleitung Grundwasserschutz werde zur hydrogeologischen und zur praktischen Umgrenzung folgendes festgehalten: die Umgrenzungen der Schutzzonen S1, S2 und S3 liessen sich in eine hydrogeologische und eine praktische Umgrenzung unterscheiden. Die hydrogeologische Umgrenzung basiere auf hydrogeologischen Kriterien und richte sich nach den Anforderungen der Gewässerschutzverordnung. Die praktische 59 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang