Im Schutzzonenplan werden daraufhin sowohl die hydrogeologische Umgrenzung, welche auf hydrogeologischen Kriterien basiert und sich nach den Anforderungen der Gewässerschutzverordnung richtet, als auch die praktische Umgrenzung, welche die hydrogeologische Umgrenzung umhüllt und die örtlichen Gegebenheiten wie z.B. Geländestrukturen, Grundstücksgrenzen, Bauten und Anlagen, Waldränder berücksichtigt, dargestellt. Auch wenn sich infolge bestehender Überbauungen eine sachdienliche Schutzzone im Einzelfall nicht vollumfänglich verwirklichen lässt, sind die Zonen nach den oben erwähnten Grundsätzen zu ermitteln.