Dieser hat unter anderem die hydrogeologische Dimensionierung der Schutzzonen zu erläutern. Im Schutzzonenplan werden daraufhin sowohl die hydrogeologische Umgrenzung, welche auf hydrogeologischen Kriterien basiert und sich nach den Anforderungen der Gewässerschutzverordnung richtet, als auch die praktische Umgrenzung, welche die hydrogeologische Umgrenzung umhüllt und die örtlichen Gegebenheiten wie z.B. Geländestrukturen, Grundstücksgrenzen, Bauten und Anlagen, Waldränder berücksichtigt, dargestellt.