lauf der Grundwasserschutzzone 2 gemäss der von ihm auf dem Plan eingezeichneten grünen Linie anzupassen. (…) III. 1. Vorliegend ist der Verlauf der praktischen Umgrenzung bzw. Grenze zwischen den Schutzzonen S2 und S3 im Umfeld der Gebäude des Beschwerdeführers strittig.