6. Am 3. Oktober 2019 reichte der Rechtsvertreter von A. (folgend: Beschwerdeführer) eine Beschwerdeschrift gegen den Rekursentscheid der Standeskommission mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren ein und stellte die Anträge, der Rekursentscheid der Standeskommission vom 27. August 2019 sei aufzuheben, die Nutzung der Quelle Nr. w. sei zu verbieten und es sei auf die Ausscheidung der Grundwasserschutzzone C. für die Quelle Nr. w. zu verzichten, die Angelegenheit sei an die Vorvorinstanz zum Erlass eines neuen Schutzzonenplans zurückzuweisen sowie eventualiter sei der Ver-