Von dieser Linie sei das Geologiebüro nie abgewichen. Damit sei die Schutzzone S2 entlang der praktischen Linie auszuscheiden, die im Bericht des Geologiebüros vom 10. Februar 2012, einschliesslich der bis zum 27. Juni 2014 vorgenommenen Ergänzungen, eingezeichnet sei. Diese Ausscheidung sei notwendig. Mit der vom Rekurrenten beantragten Grenzziehung entlang der grünen Linie wäre die Quelle Nr. w. nicht genügend geschützt. Die Umgrenzung der Grundwasserschutzzone sei für das Erreichen des angestrebten Ziels geeignet und sie sei dem Rekurrenten auch zumutbar.