Das Geologiebüro habe seine Erkenntnisse begründet. Es habe sich auf die Ergebnisse seiner Färbversuche, die es im hydrogeologischen und technischen Bericht «Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen C.» vom 10. Februar 2012 dokumentiert hätte, und auf die Wegleitung zum Grundwasserschutz des Bundesamts für Umwelt aus dem Jahr 2004, wo unter dem Titel «Anforderungen an den Schutzzonenplan» ausgeführt werde, dass die praktische Umgrenzung im Schutzzonenplan die rechtskräftige Abgrenzung darstelle und die Grenze die hydrogeologische Umgrenzung umhüllen müsse, gestützt.