Auswirkungen auf Gewässer lasse sich kaum sagen, in welchem Gebäudeteil die tatsächliche Ursache liege. Gerade aber diese Besonderheit, dass die Fachpersonen des Geologiebüros die hydrogeologische Umgrenzung der Schutzzone S2 auf dem Schutzzonenplan quer durch das Gebäude gelegt hätten, lasse im Unklaren, ob die Quelle Nr. w. durch die unterschiedliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung des schutzzonenmässig geteilten Gebäudes und der angrenzenden Aussenbehälter überhaupt genügend geschützt ist.