2. A. erhob gegen einen ersten Grundwasser-Schutzzonenplan um die Quellfassungen C. am 24. Oktober 2014 Einsprache. Das Bau- und Umweltdepartement wies die Einsprache am 27. Juni 2016 ab. Gegen den Einspracheentscheid erhob A. am 22. Juli 2016 bei der Standeskommission Appenzell I.Rh. Rekurs. Das Bau- und Umweltdepartement widerrief mit Verfügung vom 12. September 2016 den Einspracheentscheid vom 27. Juni 2016 und stellte das revidierte Schutzzonenreglement vom 10. Februar 2012, rev. 5. September 2016, und den vom Geologiebüro D. AG erstellten Umgrenzungsplan der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen C., Plan-Nr. 2011-201/1, rev.