2. Die Kantonale Steuerverwaltung erliess am 10. April 2019 die Nach- und Strafsteuerverfügungen der Steuerperioden 2011 und 2012. Sie hätte mit Schreiben vom 10. Januar 2019 die Einleitung des Nachsteuerverfahrens mitgeteilt und darin auf den geplanten Verfahrensablauf hingewiesen. Daraufhin hätte die A. GmbH um Gewährung des rechtlichen Gehörs und Akteneinsicht gebeten, welches sie ihr mittels Besprechung vom 7. Februar 2019 gewährt hätte. Bei dieser Besprechung hätte sie ihr mitgeteilt, dass sie ihr bis spätestens Mitte März Unterlagen zukommen lassen würde, welche die Unrichtigkeit ihrer Feststellungen belegen würden.