Für diese beiden Jahre würden Nachsteuern über Fr. 339'235.00 (direkte Bundessteuer) erhoben. Zudem sei für die vollendete Steuerhinterziehung in den Jahren 2011 und 2012 eine Erledigung mittels Strafverfügung vorgesehen und eine Busse von 100% der hinterzogenen Steuer werde als angemessen erachtet. Bis 31. Januar 2019 hätte sie die Möglichkeit, zur Anschuldigung und zur vorgesehenen Verfahrenserledigung im Rahmen des rechtlichen Gehörs schriftlich Stellung zu nehmen. Es sei vorgesehen, nach unbenutztem Ablauf dieser Frist die entsprechenden Nachsteuer- und Strafverfügungen zuzustellen.