47 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang kannten im Festzelt, beim Aufeinandertreffen in der Hauptgasse und auf der Fahrt absolut nichts Persönliches erfahren hat, beispielsweise dessen Wohnort und welchem Turnverein er angehört. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Gericht davon überzeugt ist, dass der Berufungskläger am 29. Juni 2014 in alkoholisiertem Zustand seinen Lieferwagen gelenkt und auf der Enggenhüttenstrasse einen Unfall verursacht hat.