Nachdem dieser Unbekannte einen Unfall mit Totalschaden verursacht hat, ergreift er die Flucht. Wäre der Unfall tatsächlich so abgelaufen, wäre, wie vorerwähnt, aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten gewesen, dass der geschädigte Fahrzeughalter im Hinblick auf eine Schadensregulierung alles daran gesetzt hätte, dass die Polizei so schnell als möglich auf der Unfallstelle erscheint und den unbekannten Lenker ausfindig macht. Nicht glaubwürdig ist ferner die Schilderung der Fahrt mit dem Unbekannten ab dem Zielparkplatz bis zum Unfallort.