Im Nachtrag vom 10. Dezember 2018 zum Gutachten führte das Institut für Rechtsmedizin aus, die im Gutachten vom 27. Oktober 2014 gemachten Ausführungen würden sich auf die DNA-Untersuchungsergebnisse zu den betreffenden Spuren beziehen und denkbare Erklärungen allgemeiner Natur zur Entstehung der nachgewiesenen DNA- Spuren darstellen. Aus den aufgeführten Publikationen gehe hervor, dass allein auf- 46 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang