Hinzu kommt, dass die Polizei auf appenzell24.ch einen Zeugenaufruf veröffentlichte, so dass eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, dass einem Autofahrer eine in der Nacht bei Regen auf der Strasse marschierende Person aufgefallen wäre. Zudem stellte die Polizei, wie auch der Berufungskläger, Nachforschungen zu einem Turner namens «Andi» an, so dass auch mit Informationen aus Turnerkreisen zu rechnen gewesen wäre (durchnässte, verschmutzte Person). Zudem verkehrten Shuttle-Busse auf jener Strecke. Hätte ein Shuttle-Bus den angeblichen Lenker mitgenommen, wäre eine Meldung auf den Zeugenaufruf ebenfalls wahrscheinlich gewesen.