Die Spurensituation am Unfallort spricht gegen die Version des Berufungsklägers. Hätte der unbekannte Lenker des Unfallfahrzeuges tatsächlich existiert, wären entweder Fluchtspuren in Form von «niedergetretenem» Gras zu sehen gewesen oder er wäre auf der Strasse mit grosser Wahrscheinlichkeit von Verkehrsteilnehmern gesehen worden. Hinzu kommt, dass die Polizei auf appenzell24.ch einen Zeugenaufruf veröffentlichte, so dass eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, dass einem Autofahrer eine in der Nacht bei Regen auf der Strasse marschierende Person aufgefallen wäre.