2.6.4. Bei der Würdigung der Aussagen von B. und E. sind die vorstehend dargelegten Kriterien zu beachten. Die mit ihrer Tochter als erste auf der Unfallstelle eingetroffene B. sagte als Zeugin vor der Staatsanwaltschaft aus, sie habe der Tochter gesagt, sie solle die Polizei anrufen, sei ausgestiegen und habe nach unten gerufen «Hallo Hallo, ist da jemand, ist jemand verletzt»?. Die Person habe dann gesagt, «keine Polizei, du kannst weiterfahren, hau ab». Sie habe dann gesagt, die Polizei sei eh schon informiert. Während dem Suchen des Pannendreiecks sei die Person wieder ziemlich aggressiv gewesen.