Diesbezüglich verhält es sich ähnlich wie bei den auf den Fahrzeugsitzen gefundenen türkisfarbenen Textilfasern. H. bestätigt zwar, dass sie mit diesen Turnern geredet hatten und alle ein grün/blaues T-Shirt trugen. Diese Vorkommnisse fanden in der Zeit zwischen 21.00 und 22.00 Uhr statt. Danach trennten sich die Wege von H. und dem Berufungskläger. Aus den Aussagen von H. ergeben sich weder Hinweise für noch gegen die Version des Berufungsklägers.