2.6.3. Der Berufungskläger sagte aus, die ganze Gruppe dürfte mitbekommen haben, wie er mit diesem Turner geredet habe. Sein Kollege H. sei auch dabei gewesen. H. hat ausgesagt, ein Turnverein habe sich bei ihnen im Festzelt befunden. Sie hätten auch ein wenig mit diesen Leuten geredet. Ihm sei auf jeden Fall kein spezielles Gespräch zwischen A. und einem Turner aufgefallen. Diese Turner hätten alle das gleiche T-Shirt gehabt. Die Farben des T-Shirts seien glaublich grün und blau, ungefähr, gewesen. Diesbezüglich verhält es sich ähnlich wie bei den auf den Fahrzeugsitzen gefundenen türkisfarbenen Textilfasern.