2.6.2. Der Berufungskläger hat darauf hingewiesen, der unbekannte Turner habe ein Turner- Shirt in der Farbe grün/blau getragen. Zugunsten des Berufungsklägers spricht, dass laut Forensischem Untersuchungsbericht der Kantonspolizei St. Gallen vom 22. August 2014 in den Klebestreifen ab den Fahrzeugsitzen türkisfarbene Baumwollfasern aufgefallen sind. Die Farbe Türkis dürfte in etwa grün/blau entsprechen. Dieser Untersuchungsbefund wird jedoch dadurch relativiert, dass gemäss dem fraglichen Bericht auf allen drei Fahrzeugsitzen türkisfarbene Baumwollfasern anzahlmässig je in etwa gleicher Grössenordnung feststellt worden sind.